Sicherheit und Vertrauen
für unsere Kunden

Die FIBAV sorgt mit zahlreichen Maßnahmen und Partnern dafür, dass unsere Kunden während der Umsetzung des Bauvorhabens ganz ruhig schlafen können.

ZUKUNFT FÜR UNSERE KUNDEN, Sicherheit für ihr Vertrauen

Ihr Vertrauen ist unser höchstes Gut. Deshalb setzen wir bei FIBAV auf umfassende Sicherheitsmaßnahmen, damit Ihr Hausbau reibungslos und geschützt verläuft. Vom verbraucherfreundlichen BGB-Vertrag über die Betriebshaftpflicht bis zur Bauleistungsversicherung und der Begleitung durch TÜV Nord-Bausachverständige – erfahren Sie, wie wir Ihren Schutz in den Mittelpunkt stellen.


      

Verbraucherbauvertrag

Grundsätzlich können Bauverträge nach dem BGB oder nach der VOB abgeschlossen werden. Das Ziel des Gesetzgebers war es aber mit dem Verbraucherbauvertrag im BGB den Verbraucher vor den häufigsten Praxisproblemen unerfahrener Bauunternehmen zu schützen. Damit wird dem Verbraucherschutz ein besonders hoher Stellenwert eingeräumt. Zu den vielen Vorteilen des Verbraucherbauvertrages im BGB zählen neben der Festpreisgarantie, insbesondere längere Gewährleistungsfristen, eine detaillierte Bauleistungsbeschreibung und eine verbindliche Angabe zur Bauzeit. Bei der HS-Bau GmbH, Ihrem Baupartner im FIBAV-Verbund, findet seit jeher der BGB-Vertrag Anwendung.


      

Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflicht ist eine der wichtigsten betrieblichen Versicherungen. Unvorhergesehene Missgeschicke können nicht ausgeschlossen werden. Daher ist es beruhigend zu wissen, dass sich Profis um solche Angelegenheiten kümmern. Die HS-Bau GmbH, Ihr Baupartner im FIBAV Verbund, samt Mitarbeiter werden u.a. bei selbstherbeigeführten Schäden geschützt. Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist und Ersatz des ersatzpflichtigen Schadens.


      

Bauleistungsversicherung

Mit der Bauleistungsversicherung erhalten Sie vom ersten Spatenstich bis zur Fertigstellung des Gebäudes die erforderliche Absicherung für durch Unbekannte verursachte Schäden am Bau durch Unachtsamkeit und leichte Fahrlässigkeit. Außerdem zählt Glasbruch und Diebstahl von mit dem Gebäude verbundener Bestandteile dazu. Neben eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen, besteht auch Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Es gelten die allgemeinen Bedingungen für die Bauleistungsversicherung (ABU 2011).


      

TÜV Nord-Sachverständiger

Der TÜV Nord-Bausachverständige überprüft die Bauarbeiten der HS-Bau GmbH. Er begleitet hierzu die jeweiligen Bauvorhaben, indem er zu folgenden Bauphasen auf der Baustelle erscheint:

  • Richtfertiger Rohbau inkl. Dachstuhl
  • Ausbaustufe Fenster
  • Ausbaustufe Estrichkonstruktion
  • Fertigstellung

Die Termine auf der Baustelle beinhalten eine stichprobenartige Sichtprüfung auf die Übereinstimmung mit den geltenden anerkannten Regeln der Technik und den gemeinsam vereinbarten und geprüften Ausführungsdetails.

Bei der Ausstellung des TÜV Nord-Zertifikats wird der HS-Bau GmbH die freiwillige Prüfung in Form eines baubegleitenden Qualitätscontrollings des jeweiligen Bauvorhabens bestätigt.


      

Freistellungsbescheinigung

Wer Bauaufträge erteilt, muss 15% von der Auftragssumme einbehalten und direkt an das Finanzamt überweisen, welches für das Bauunternehmen bzw. Handwerker zuständig ist.

Ausnahme: Es handelt sich um einen Auftrag unter der Freigrenze von 5.000,- € p.a. oder Ihr Bauunternehmen legt eine Freistellungsbescheinigung nach §48 EStG vor.

Unabhängig davon, dass diese Regelung nur für gewerbliche Auftraggeber gilt und damit keine Relevanz für private Bauherren hat, wird an dieser Stelle bestätigt, dass der HS-Bau GmbH eine Freistellungsbescheinigung nach dem EStG vorliegt.


      

Vertragserfüllungs-Bürgerschaft der R+V

Die R+V Allgemeine Versicherung AG gibt eine selbstschuldnerische Bürgschaft i.H.v. 5% der Auftragssumme für die rechtzeitige Herstellung des Werkes ohne wesentliche Mängel. Die Herstellung ist eingetreten, wenn Abnahmereife, also ein vollständiges, von unwesentlichen Mängeln abgesehen mangelfreies Werk vorliegt. Auf die Einrede der Vorausklage nach §771 BGB wird verzichtet. Neben einem fairen und ausgewogenem Zahlungsplan stellt die persönliche Bürgschaftsurkunde eine weitere Sicherheit für Bauherren dar.


      

Qualifizierte Bauleiter

Während der Hausbauphase vertrauen wir auf erfahrene Bauleiter, die uns stets mit ihrer Expertise überzeugen. Im Detail übernehmen sie die Verantwortung über die Koordination der Gewerke und die Qualität der Bauausführung.


      

Blower-Door-Test

Mit diesem Messverfahren wird die Luftdichtigkeit eines Gebäudes gemessen. Es dient dazu Leckagen in der Gebäudehülle aufzuspüren. Dies wird durch externe Ingenieure bzw. Bautechniker ausgeführt und durch ein Zertifikat bestätigt.


      

Wirtschaftsauskunft Creditreform

Der FIBAV-Unternehmensgruppe als zentrale und schirmende Holding wird durch die Wirtschaftsauskunft Creditreform eine sehr gute Bonität bestätigt. Damit wird die FIBAV-Holding in die beste Bewertungsklasse I (von VI) zugeordnet (2023).
Dieses wird zum wiederholten Mal auch durch das Bonitätszertifikat CrefoZert bescheinigt, welches unser geschäftliches Verhalten als tadellos und die Prognose für die Zukunft positiv bewertet.

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Bei allen Fragen rund um Ihr Bauprojekt stehen wir Ihnen kompetent und engagiert zur Seite.

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