Überblick Neubauförderungen

  • Neubauförderung

Sie möchten ein Haus bauen und fragen sich, welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können? Wir haben die wichtigsten Förderungen für Sie zusammengefasst. Informieren Sie sich vor Antragstellung und Konzeption bitte bei den jeweiligen Anbietern über Fördervoraussetzungen und -konditionen. Bedenken Sie: Eine Kombination mehrerer Förderprogramme kann Ihre Zinsbelastung zusätzlich senken. Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere Immobilienberater vor Ort und lassen Sie die Finanzierung Ihres Traumhauses individuell prüfen.

Sie sind unschlüssig, ob sich ein Hauskauf lohnt? Was halten Sie von Mietsicherheit und einer regelmäßig sinkenden Miete? Mit der Finanzierung Ihres Bauvorhabens wird eine monatliche Rate an die Bank fällig, welche sich aus zwei Teilen zusammensetzt – Tilgung und Zinsen. Die Tilgung ermöglicht es Ihnen jeden Monat zu „sparen“, also Vermögen aufzubauen. Als Ihr eigener Vermieter zahlen Sie somit nicht ins „Leere“, sondern erhalten für jeden Euro einen Gegenwert im eigenen Vermögen. Zinsen sind mit der Zahlung einer Miete vergleichbar, aber anders als bei einer regulären Miete reduziert sich dieser Betrag (beim Regelfall des Annuitätendarlehens) schrittweise, anstatt sich zu erhöhen. Sie wollen wissen, wie die Finanzierung Ihres Wohntraums aussehen kann? Dann schauen Sie sich gern unsere Finanzierungsbeispiele an!

Bundesweite Förderprogramme

KfW

Klimafreundlicher Neubau –
Wohngebäude (Prgm. 297,298)

Klimafreundliches Wohngebäude ohne QNG:

LEER
Was wird gefördert?
  • Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen inkl. Nebenkosten
  • Planung und Bau­be­gleitung durch Experten für Energie­effizienz und Nach­haltig­keit
  • Nach­haltigkeits­zertifizierung
Wie sieht die Förderung aus?
  • Förderkredit ab 0,01% eff. Jahreszins
  • Kredithöhe bis zu 100.000 € je Wohneinheit
Fördervoraussetzung
  • Antragsstellung vor Vorhabenbeginn* empfohlen
  • Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
  • Geringer Ausstoß CO2 im Lebenszyklus: Einhaltung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus”
  • Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse

 

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

KfW

Klimafreundlicher Neubau –
Wohngebäude (Prgm. 297,298)

Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:

LEER
Was wird gefördert?
  • Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen inkl. Nebenkosten
  • Planung und Bau­be­gleitung durch Experten für Energie­effizienz und Nach­haltig­keit
  • Nach­haltigkeits­zertifizierung
Wie sieht die Förderung aus?
  • Förderkredit ab 0,01% eff. Jahreszins
  • Kredithöhe bis zu 150.000 € je Wohneinheit
Fördervoraussetzung
  • Antragsstellung vor Vorhabenbeginn* empfohlen
  • Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
  • Einhaltung aller Anforderungen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus” oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium”
  • Bestätigung der Einhaltung der QNG-Anforderungen durch Nachhaltigkeitszertifikat
  • Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

KfW

Wohneigentum für Familien
(Prgm. 300)

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen
Klimafreundliches Wohngebäude ohne QNG:

LEER
Was wird gefördert?
  • Neubau und Erstkauf selbstgenutzer, klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen

  •  Planung und Bau­be­gleitung durch Experten für Energie­effizienz und Nach­haltig­keit

  •  Nach­haltigkeits­zertifizierung

Wie sieht die Förderung aus?
  • Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klima­freundlichen Neubau
  •  Maximaler Kreditbetrag bis zu 220.000 €
  •  (Förderhöhe ist abhängig von Ihrer Situation)
Fördervoraussetzung
  • Antragsstellung vor Vorhabensbeginn* empfohlen
  • Selbstnutzung der geförderte Immobilie als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer (mindestens 50 % Mit­eigentums­quote)
  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Haus oder Eigentums­wohnung ist die einzige Wohn­immobilie in Deutschland
  • Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind (+10.000 € für jedes weitere Kind)
  • Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
  • Geringer Ausstoß CO2 im Lebenszyklus: Einhaltung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus”
  • Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse

 

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

KfW

Wohneigentum für Familien
(Prgm. 300)

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG:

LEER
Was wird gefördert?
  • Neubau und Erstkauf selbstgenutzer, klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen

  •  Planung und Bau­be­gleitung durch Experten für Energie­effizienz und Nach­haltig­keit

  •  Nach­haltigkeits­zertifizierung

Wie sieht die Förderung aus?
  • Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klima­freundlichen Neubau
  • Maximaler Kreditbetrag bis zu 270.000 €
  • (Förderhöhe ist abhängig von Ihrer Situation)
Fördervoraussetzung
  • Antragsstellung vor Vorhabensbeginn empfohlen
  • Selbstnutzung der geförderte Immobilie als Eigen­tümerin oder Eigen­tümer (mindestens 50 % Mit­eigentums­quote)
  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Haus oder Eigentums­wohnung ist die einzige Wohn­immobilie in Deutschland
  • Das Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 € pro Jahr bei einem Kind (+10.000 € für jedes weitere Kind)
  • Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
  • Einhaltung aller Anforderungen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus” oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium”
  • Bestätigung der Einhaltung der QNG-Anforderungen durch Nachhaltigkeitszertifikat
  • Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse

KfW

Wohneigentumsprogramm

Programm 124

Leer
Was wird gefördert?
  • Kauf/Bau von selbstgenutztem Wohnraum
  • Neubaukosten für: Baugrundstück (Erwerb max. 6 Monate vor Antragseingang bei KfW), Baukosten, Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen
  • Kaufkosten für: Kaufpreis, Instandsetzung, Umbau, Modernisierung, Erwerbsnebenkosten
Wie sieht die Förderung aus?
  • Förderkredit ab 4,37% eff. Jahreszins
  • Kredithöhe bis zu 100.000 € je Vorhaben
Fördervoraussetzung
  • Wohnraum muss durch Käufer/Bauherren selbst genutzt werden.
  • Antragsstellung vor Vorhabenbeginn*

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

KfW

Erneuerbare Energien

Programm 270

Was wird gefördert?

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien inkl. Kosten für Planung, Projektierung, Installation
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
Was wird gefördert?

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien inkl. Kosten für Planung, Projektierung, Installation
  • Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien

 

Aus erneuerbaren Energien gespeiste Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher

Wie sieht die Förderung aus?
  • Förderkredit ab 4,72% eff. Jahreszins
    Bis zu 100% Ihrer Investitionskosten

Details

https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger?ProgrammNameNr=270

Fördervoraussetzung
  • Privatpersonen sind berechtigt eine Förderung für ihre PV-Anlagen zu stellen, sofern ein Teil des Stroms eingespeist oder verkauft wird. (Einspeisevertrag nicht erforderlich)
  • Antragsstellung vor Vorhabenbeginn*

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

Staatliche Förderung

Riester-Förderung

Riester für Ihr Eigenheim

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Was wird gefördert?

Hauskauf oder Neubau

Wie sieht die Förderung aus?

Grundzulage

  • max. 175€/Jahr

Kinderzulage

  • Kind vor 2008 geboren – 185€/Jahr
  • Kind in/nach 2008 geboren – 300€/Jahr

Berufseinsteigerbonus

  • 200€

Einzahlungen in diesen Vertrag können in Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Es erfolgt die Prüfung zur Gewährung eines Steuervorteils.

Varianten

  • Wohn-Riester-Darlehen (Zulagen für Tilgung des Darlehens werden direkt in Darlehensvertrag gezahlt)
  • Riester-Kombi-Kredit (Kombination aus Bausparvertrag mit Wohn-Riester-Darlehen)
  • Wohn-Riester-Bausparvertrag (Zulagen werden zur Ansparung der Bausparsumme eingezahlt)
Fördervoraussetzung
  • Einzahler von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahmeregelungen gem. 1. Link)
  • Voraussetzung für volle Zulage:
    im aktuellen Jahr 4 % Ihres Vorjahreseinkommens in ihren Vertrag einzahlen ODER höchstens 2.100€/Jahr. Einzahlungen sind inklusive der Zulagen zu verstehen.
  • Voraussetzung für Kinderzulage:
    Bezug von Kindergeld
  • Voraussetzung Berufseinsteigerbonus:
    Jünger als 25 Jahre bei Berufseinstieg

Regionale Förderprogramme

Berlin
Brandenburg
Niedersachsen
Sachsen
Sachsen-Anhalt

Investitionsbank Berlin

IBB Förderergänzungsdarlehen
Was wird gefördert?

Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte

  • Neustrukturierung von Förderungen
  • Umschuldungen
  • Anschlussfinanzierungen
Wie sieht die Förderung aus?

Darlehen
Individuelles Angebot für bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs

Fördervoraussetzung
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
  • Inanspruchnahme eines Immobilien-Förderprogramms der IBB
  • Investitionsort in Berlin

 

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)
Was wird gefördert?

Erwerb/Neubau Wohneigentum für Selbstnutzung

Was wird gefördert?

Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung

Wie sieht die Förderung aus?

Darlehen
Höhe Grundförderung: 60.000 Euro

 

Ergänzend zur Grundförderung -Darlehen oder Zuschuss, bei -

  • Kauf eines bestehenden Objekts
  • Haushalten mit Kindern und schwerbehinderten Angehörigen
  • Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
  • Mehraufwand bei besonderen Energie einsparenden Projekten
  • Und weitere

Zusatzförderung:

  • Energetische Anforderung* – Zuschuss 30.000 € sowie Darlehen i.H.v. bis zu 150.000 € möglich
  • Haushalt mit geringem Einkommen - Zuschuss 10.000 €

 

* Energetische Anforderung

  • erfüllt, wenn Bestandsgebäude Jahresprimärenergiebedarf von 85 % und Transmissionswärmeverlust von 100 % oder
  • Neubau/Ersterwerb Jahresprimärenergiebedarf von 55 % und Transmissionswärmeverlust von 70 % erreicht oder unterschreitet
Fördervoraussetzung
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
  • Finanzierung mit Eigenanteil von 15% an Gesamtkosten
  • Einkommensgrenzen nach BbgWoFG können um bis zu 100% überschritten werden
  • Förderung innerhalb definierter Gebiete
  • Geeignetes Baugrundstück muss sichergestellt sein
  • Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
  • Selbstnutzung (Hauptwohnsitz) nach Abschluss der Baumaßnahmen für mind. 20 Jahre

 

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

Land

Wohnraumförderung - Eigentumsförderung
LEER

Erwerb/Neubau Wohneigentum für Selbstnutzung

Was wird gefördert?

Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung

Wie sieht die Förderung aus?

Darlehen
bis zu 50.000 Euro

Die Beträge erhöhen sich

  • für jedes Kind 5.000 Euro
  • für jede zum Haushalt gehörende Person mit Behinderung 5.000 Euro
  • für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Person mit Behinderung ein Zuschuss i.H.v. 2.000 Euro

(Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 60.000 Euro Darlehen und 4.000 Euro Zuschuss.)

Fördervoraussetzung
  • Einkommensgrenzen - Neubau/Erstbezug:
    Baugebiet Mietenstufe 1+2 - §3 Abs. 2 NWoFG
    Baugebiet Mietenstufe 3 - §7 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG
    Erwerb Wohnraum - §7 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG
    Erwerb Wohnraum in Fördergebiet - §7 Abs. 2 Nr. 4 DVO-NWoFG
  • derzeitige Wohnverhältnisse unzureichend
  • Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit (gewisse Beträge für Lebensunterhalt müssen erreicht werden)
  • Grundstück muss sichergestellt sein
  • Finanzierung mit 15% Eigenanteil an Gesamtkosten
  • Förderzusage vor Vorhabenbeginn* erforderlich
  • Gewährleistung einer angemessenen Unterbringung (Spezifikation s. Link)
  • In dem Wohngebäude dürfen sich maximal zwei Wohnungen befinden.

 

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

Selbstgenutztes Wohneigentum für Familien mit Kindern
(RL Familienwohnen)
Was wird gefördert?

Erwerb/Neubau Wohneigentum für Selbstnutzung

Was wird gefördert?

Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung

Wie sieht die Förderung aus?

Darlehen
Höhe Grundförderung:
50.000€ / im Haushalt lebendem, zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährigem Kind, für das Kindergeld bezogen wird

Höhe Zusatzförderung:

  • Haushalt mit geringem Einkommen gem. Sächsischer Einkommensgrenzen-VO: 30.000€
  • Für jede zum Haushalt gehörende Person mit Schwerbehinderung: 15.000€
Fördervoraussetzung

Es soll eine Kombination mit einem KfW Wohnraumförderkredit erfolgen

  • Vorhabenbeginn* nach Förderzusage
  • Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind
  • Selbstgenutztes Wohneigentum
  • Lage im Innenbereich der Gemeinde
  • Wohnfläche 2-Personen-Haushalt: max. 115m²
    - je weiteres Haushaltsmitglied: 15m²
  • Gesamtkostengrenze 2-Personen-Haushalt: max. 425.000€
    - je weiteres Haushaltsmitglied: 55.000€
  • Selbstnutzung des Wohnraums für Dauer der Zweckbindung (25 Jahre)
  • Finanzierung mit Eigenanteil von 15% der Gesamtkosten
  • Finanzierung aus reinem Eigenkapital nicht möglich
  • Einkommensgrenzen:
    Alleinstehend - 60.000€
    Lebenspartner/Ehegatten: 100.000
    Zuschlag pro minderjähriges Kind im Haushalt: 10.000€

 

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)

SAB Förderergänzungsdarlehen
Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien

Maßnahmen zum Bau sowie Um- oder Ausbau von Wohnimmobilien

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien

Maßnahmen zum Bau sowie Um- oder Ausbau von Wohnimmobilien

Wie sieht die Förderung aus?

Darlehen
(Komplettierung der Gesamtfinanzierung)
Höhe ist individuell vereinbar

Förderungsvoraussetzung
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
  • Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
  • Finanzierung mit Eigenanteil (Höhe Eigenanteil wird individuell festgelegt)
  • Inanspruchnahme einer Basisförderung der SAB

 

 

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)

IB-Förderdarlehen
(Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums)
Was wird gefördert?

Erwerb/Neubau Wohneigentum für Selbstnutzung

Was wird gefördert?

Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung

Wie sieht die Förderung aus?

Darlehen
bis zu 100.000 Euro

Einmaliger Zuschuss: 500 Euro

Höhe möglicher Zuschüsse für Haushaltsangehörige zur Verbilligung der Zins- und Tilgungsleistung:

  • für jedes Kind 800 Euro pro Jahr über 5 Jahre
  • für jeden Erwachsenen mit Behinderung 800 Euro pro Jahr über 5 Jahre
  • für jedes Kind mit Behinderung 1.600 Euro pro Jahr über 5 Jahre
  • für jedes Kind, das im Förderzeitraum geboren wird und bei Förderzusage nicht berücksichtigt wurde: einmalig 5.000 Euro Sondertilgung
Fördervoraussetzung
  • Antragsberechtigung sofern, mind. 2 Haushaltsangehörige in Sachsen-Anhalt leben
  • Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
  • Einkommensgrenzen gem. §9 Abs. 2 WoFG dürfen im Gesamteinkommen um nicht mehr als 80% überschritten werden
  • Wohnungsgröße entspricht Zweck und ist angemessen
  • Finanzierung mit 10% Eigenanteil an Gesamtkosten, alternativ 5 % der Gesamtkosten als Eigenkapital und 5 % als Eigenleistung (insgesamt sind mind. 5% der förderfähigen Gesamtausgaben als liquide Mittel nachzuweisen)
  • Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
  • Bauvorhaben mit Einliegerwohnung nur förderfähig, sofern Einliegerwohnung durch Angehörige bewohnt
  • Bauliche Anforderungen: Barrierefreier Zugang

 

* Vorhabenbeginn

  • Im Neubau = Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen
  • Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages

Die Auswahl und Beschreibung der Förderprogramme beziehen sich auf die für unser Leistungsangebot relevantesten Aspekte. Die Auflistung der Förderprogramme sowie dessen Inhalte dienen als Übersicht für Bauinteressierte und gewährleisten weder Aktualität noch Vollständigkeit. Wir verweisen explizit auf die Information bei den jeweiligen Anbietern der Förderprogramme und übernehmen keine Haftung für veraltete oder falsche Angaben auf dieser Website. Aus dieser Übersicht geht kein Anspruch auf die Gewährung einer hier gelisteten Förderung hervor.