Überblick Neubauförderungen
Sie möchten ein Haus bauen und fragen sich, welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können?
Wir haben die wichtigsten Förderungen für Sie zusammengefasst. Informieren Sie sich vor Antragstellung und Konzeption bitte bei den jeweiligen Anbietern über Fördervoraussetzungen, -konditionen und die Kombinierbarkeit mit weiteren Förderprogrammen.
Bundesweite Förderprogramme
KfW
Klimafreundlicher Neubau –
Wohngebäude (Prgm. 297,298)
Bei Klimafreundlichen Wohngebäude:
LEER
Was wird gefördert?
- Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen inkl. Nebenkosten
- Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitszertifizierung
Wie sieht die Förderung aus?
- Förderkredit ab 0,01% eff. Jahreszins
- Kredithöhe bis zu 100.000 € je Wohneinheit
Fördervoraussetzung
- Antragsstellung vor Vorhabenbeginn* empfohlen
- Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
- Geringer Ausstoß CO2 im Lebenszyklus: Einhaltung der Anforderungen an Treibhausgasemissionen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus”
- Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Mehr Informationen
Allgemeines
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/
Technische Mindestanforderungen
KfW
Klimafreundlicher Neubau –
Wohngebäude (Prgm. 297,298)
Bei klimafreundlichen Wohngebäude mit QNG:
LEER
Was wird gefördert?
- Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude / Eigentumswohnungen inkl. Nebenkosten
- Planung und Baubegleitung durch Experten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
- Nachhaltigkeitszertifizierung
Wie sieht die Förderung aus?
- Förderkredit ab 0,01% eff. Jahreszins
- Kredithöhe bis zu 150.000 € je Wohneinheit
Fördervoraussetzung
- Antragsstellung vor Vorhabenbeginn* empfohlen
- Erreichen der Effizienzhaus-Stufe 40
- Einhaltung aller Anforderungen des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus” oder des “Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium”
- Bestätigung der Einhaltung der QNG-Anforderungen durch Nachhaltigkeitszertifikat
- Beheizung NICHT mit Öl, Gas, Biomasse
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Mehr Informationen
Allgemeines
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-Wohngeb%C3%A4ude-(297-298)/
Technische Mindestanforderungen
KfW
Wohneigentumsprogramm
Programm 124
Leer
Was wird gefördert?
- Kauf/Bau von selbstgenutztem Wohnraum
- Neubaukosten für: Baugrundstück (Erwerb max. 6 Monate vor Antragseingang bei KfW), Baukosten, Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen
- Kaufkosten für: Kaufpreis, Instandsetzung, Umbau, Modernisierung, Erwerbsnebenkosten
Wie sieht die Förderung aus?
- Förderkredit ab 3,46% eff. Jahreszins
- Kredithöhe bis zu 100.000 € je Vorhaben
Fördervoraussetzung
- Wohnraum muss durch Käufer/Bauherren selbst genutzt werden.
- Antragsstellung vor Vorhabenbeginn*
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
KfW
Erneuerbare Energien
Programm 270
Was wird gefördert?
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien inkl. Kosten für Planung, Projektierung, Installation
- Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
Was wird gefördert?
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien inkl. Kosten für Planung, Projektierung, Installation
- Anlagen zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
Aus erneuerbaren Energien gespeiste Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher
Wie sieht die Förderung aus?
- Förderkredit ab 3,88% eff. Jahreszins
Bis zu 100% Ihrer Investitionskosten
Details
https://www.kfw-formularsammlung.de/KonditionenanzeigerINet/KonditionenAnzeiger?ProgrammNameNr=270
Fördervoraussetzung
- Privatpersonen sind berechtigt eine Förderung für ihre PV-Anlagen zu stellen, sofern ein Teil des Stroms eingespeist oder verkauft wird. (Einspeisevertrag nicht erforderlich)
- Antragsstellung vor Vorhabenbeginn*
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Staatliche Förderung
Riester-Förderung
Riester für Ihr Eigenheim
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Was wird gefördert?
Hauskauf oder Neubau
Wie sieht die Förderung aus?
Grundzulage
- max. 175€/Jahr
Kinderzulage
- Kind vor 2008 geboren – 185€/Jahr
- Kind in/nach 2008 geboren – 300€/Jahr
Berufseinsteigerbonus
- 200€
Einzahlungen in diesen Vertrag können in Steuererklärung als Sonderausgaben angegeben werden. Es erfolgt die Prüfung zur Gewährung eines Steuervorteils.
Varianten
- Wohn-Riester-Darlehen (Zulagen für Tilgung des Darlehens werden direkt in Darlehensvertrag gezahlt)
- Riester-Kombi-Kredit (Kombination aus Bausparvertrag mit Wohn-Riester-Darlehen)
- Wohn-Riester-Bausparvertrag (Zulagen werden zur Ansparung der Bausparsumme eingezahlt)
Fördervoraussetzung
- Einzahler von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung (Ausnahmeregelungen gem. 3. Link)
- Voraussetzung für volle Zulage:
im aktuellen Jahr 4 % Ihres Vorjahreseinkommens in ihren Vertrag einzahlen ODER höchstens 2.100€/Jahr. Einzahlungen sind inklusive der Zulagen zu verstehen. - Voraussetzung für Kinderzulage:
Bezug von Kindergeld - Voraussetzung Berufseinsteigerbonus:
Jünger als 25 Jahre bei Berufseinstieg
Mehr Informationen
- https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Lohnt-sich-Riester/Riester-fuer-Ihr-Eigenheim/riester-fuer-ihr-eigenheim_node.html
- https://www.volksbank-brawo.de/privatkunden/altersvorsorge/riester-ruerup-rente/bausparen-wohn-riester.html?gclid=EAIaIQobChMIxYPglIaG_QIVjbLVCh25HgU9EAAYASAAEgKg7vD_BwE
Regionale Förderprogramme
Investitionsbank Berlin
IBB Förderergänzungsdarlehen
Was wird gefördert?
Schließung von Finanzierungslücken bei Inanspruchnahme aktueller Förderprodukte
- Neustrukturierung von Förderungen
- Umschuldungen
- Anschlussfinanzierungen
Wie sieht die Förderung aus?
Darlehen
Individuelles Angebot für bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
Fördervoraussetzung
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
- Inanspruchnahme eines Immobilien-Förderprogramms der IBB
- Investitionsort in Berlin
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Mehr Informationen
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Förderung von selbst genutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR)
Was wird gefördert?
Erwerb/Neubau Wohneigentum für Selbstnutzung
Was wird gefördert?
Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Wie sieht die Förderung aus?
Darlehen
Höhe Grundförderung: 60.000 Euro
Ergänzend zur Grundförderung -Darlehen oder Zuschuss, bei -
- Kauf eines bestehenden Objekts
- Haushalten mit Kindern und schwerbehinderten Angehörigen
- Einhaltung der unteren Einkommensgrenze
- Mehraufwand bei besonderen Energie einsparenden Projekten
- Und weitere
Zusatzförderung:
- Energetische Anforderung* – Zuschuss 30.000 € sowie Darlehen i.H.v. bis zu 150.000 € möglich
- Haushalt mit geringem Einkommen - Zuschuss 10.000 €
* Energetische Anforderung
- erfüllt, wenn Bestandsgebäude Jahresprimärenergiebedarf von 85 % und Transmissionswärmeverlust von 100 % oder
- Neubau/Ersterwerb Jahresprimärenergiebedarf von 55 % und Transmissionswärmeverlust von 70 % erreicht oder unterschreitet
Fördervoraussetzung
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
- Finanzierung mit Eigenanteil von 15% an Gesamtkosten
- Einkommensgrenzen nach BbgWoFG können um bis zu 100% überschritten werden
- Förderung innerhalb definierter Gebiete
- Geeignetes Baugrundstück muss sichergestellt sein
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
- Selbstnutzung (Hauptwohnsitz) nach Abschluss der Baumaßnahmen für mind. 20 Jahre
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Land
Wohnraumförderung - Eigentumsförderung
LEER
Erwerb/Neubau Wohneigentum für Selbstnutzung
Was wird gefördert?
Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Wie sieht die Förderung aus?
Darlehen
bis zu 50.000 Euro
Die Beträge erhöhen sich
- für jedes Kind 5.000 Euro
- für jede zum Haushalt gehörende Person mit Behinderung 5.000 Euro
- für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder Person mit Behinderung ein Zuschuss i.H.v. 2.000 Euro
(Beispiel: Haushalt mit 2 Kindern insgesamt 60.000 Euro Darlehen und 4.000 Euro Zuschuss.)
Fördervoraussetzung
- Einkommensgrenzen - Neubau/Erstbezug:
Baugebiet Mietenstufe 1+2 - §3 Abs. 2 NWoFG
Baugebiet Mietenstufe 3 - §7 Abs. 2 Nr. 3 DVO-NWoFG
Erwerb Wohnraum - §7 Abs. 2 Nr. 1 DVO-NWoFG
Erwerb Wohnraum in Fördergebiet - §7 Abs. 2 Nr. 4 DVO-NWoFG - derzeitige Wohnverhältnisse unzureichend
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit (gewisse Beträge für Lebensunterhalt müssen erreicht werden)
- Grundstück muss sichergestellt sein
- Finanzierung mit 15% Eigenanteil an Gesamtkosten
- Förderzusage vor Vorhabenbeginn* erforderlich
- Gewährleistung einer angemessenen Unterbringung (Spezifikation s. Link)
- In dem Wohngebäude dürfen sich maximal zwei Wohnungen befinden.
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
Selbstgenutztes Wohneigentum für Familien mit Kindern
(RL Familienwohnen)
Was wird gefördert?
Erwerb/Neubau Wohneigentum für Selbstnutzung
Was wird gefördert?
Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Wie sieht die Förderung aus?
Darlehen
Höhe Grundförderung:
50.000€ / im Haushalt lebendem, zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjährigem Kind, für das Kindergeld bezogen wird
Höhe Zusatzförderung:
- Haushalt mit geringem Einkommen gem. Sächsischer Einkommensgrenzen-VO: 30.000€
- Für jede zum Haushalt gehörende Person mit Schwerbehinderung: 15.000€
Fördervoraussetzung
Es soll eine Kombination mit einem KfW Wohnraumförderkredit erfolgen
- Vorhabenbeginn* nach Förderzusage
- Haushalt mit mindestens einem minderjährigen Kind
- Selbstgenutztes Wohneigentum
- Lage im Innenbereich der Gemeinde
- Wohnfläche 2-Personen-Haushalt: max. 115m²
- je weiteres Haushaltsmitglied: 15m² - Gesamtkostengrenze 2-Personen-Haushalt: max. 425.000€
- je weiteres Haushaltsmitglied: 55.000€ - Selbstnutzung des Wohnraums für Dauer der Zweckbindung (25 Jahre)
- Finanzierung mit Eigenanteil von 15% der Gesamtkosten
- Finanzierung aus reinem Eigenkapital nicht möglich
- Einkommensgrenzen:
Alleinstehend - 60.000€
Lebenspartner/Ehegatten: 100.000
Zuschlag pro minderjähriges Kind im Haushalt: 10.000€
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Mehr Informationen
Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB)
SAB Förderergänzungsdarlehen
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien
Maßnahmen zum Bau sowie Um- oder Ausbau von Wohnimmobilien
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur Schaffung, Sanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien
Maßnahmen zum Bau sowie Um- oder Ausbau von Wohnimmobilien
Wie sieht die Förderung aus?
Darlehen
(Komplettierung der Gesamtfinanzierung)
Höhe ist individuell vereinbar
Förderungsvoraussetzung
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
- Finanzierung mit Eigenanteil (Höhe Eigenanteil wird individuell festgelegt)
- Inanspruchnahme einer Basisförderung der SAB
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Mehr Informationen
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
IB-Förderdarlehen
(Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums)
Was wird gefördert?
Erwerb/Neubau Wohneigentum für Selbstnutzung
Was wird gefördert?
Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
Wie sieht die Förderung aus?
Darlehen
bis zu 100.000 Euro
Einmaliger Zuschuss: 500 Euro
Höhe möglicher Zuschüsse für Haushaltsangehörige zur Verbilligung der Zins- und Tilgungsleistung:
- für jedes Kind 800 Euro pro Jahr über 5 Jahre
- für jeden Erwachsenen mit Behinderung 800 Euro pro Jahr über 5 Jahre
- für jedes Kind mit Behinderung 1.600 Euro pro Jahr über 5 Jahre
- für jedes Kind, das im Förderzeitraum geboren wird und bei Förderzusage nicht berücksichtigt wurde: einmalig 5.000 Euro Sondertilgung
Fördervoraussetzung
- Antragsberechtigung sofern, mind. 2 Haushaltsangehörige in Sachsen-Anhalt leben
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
- Einkommensgrenzen gem. §9 Abs. 2 WoFG dürfen im Gesamteinkommen um nicht mehr als 80% überschritten werden
- Wohnungsgröße entspricht Zweck und ist angemessen
- Finanzierung mit 10% Eigenanteil an Gesamtkosten, alternativ 5 % der Gesamtkosten als Eigenkapital und 5 % als Eigenleistung (insgesamt sind mind. 5% der förderfähigen Gesamtausgaben als liquide Mittel nachzuweisen)
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
- Bauvorhaben mit Einliegerwohnung nur förderfähig, sofern Einliegerwohnung durch Angehörige bewohnt
- Bauliche Anforderungen: Barrierefreier Zugang
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
IB-Wohneigentumsprogramm
Was wird gefördert?
Erwerb/Neubau Wohneigentum für Selbstnutzung in Sachsen Anhalt inkl. Außenanlagen, Bau- und Finanzierungsnebenkosten
Was wird gefördert?
Erwerb/Neubau von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Sachsen-Anhalt inkl. Außenanlagen, Bau- und Finanzierungsnebenkosten
Wie sieht die Förderung aus?
Darlehen
Höhe des Darlehens:
20.000 bis 100.000 Euro
Fördervoraussetzung
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn*
- mind. 40% der Gesamtkosten durch Kapitalmarkt- oder Bauspardarlehen finanziert - andernfalls Stellungnahme der Hausbank erforderlich
- Gesamtkosten in einem angemessenen Rahmen
- Sicherstellung einer dauerhaften Finanzierbarkeit
- Finanzierung mit 10% Eigenanteil an Gesamtkosten, davon sind mind. 5% der förderfähigen Gesamtausgaben als liquide Mittel nachzuweisen
* Vorhabenbeginn
- Im Neubau = Erster Spatenstich
- Bei Kauf = Abschluss des notariellen Kaufvertrages
Die Auswahl und Beschreibung der Förderprogramme beziehen sich auf die für unser Leistungsangebot relevantesten Aspekte. Die Auflistung der Förderprogramme sowie dessen Inhalte dienen als Übersicht für Bauinteressierte und gewährleisten weder Aktualität noch Vollständigkeit. Wir verweisen explizit auf die Information bei den jeweiligen Anbietern der Förderprogramme und übernehmen keine Haftung für veraltete oder falsche Angaben auf dieser Website. Aus dieser Übersicht geht kein Anspruch auf die Gewährung einer hier gelisteten Förderung hervor.